) statt. Der Deutsche Kulturrat
Beim Acta geht es um ein internationales Abkommen zur Durchsetzung
von Rechten des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld. Es bezieht sich
sowohl auf das Urheber- als auch das Patent- und Markenschutzrecht.
Angestoßen wurde die Erarbeitung des Actas von den USA. Vertragspartner
ist die EU. Nachdem verschiedene EU-Mitgliedstaaten die Unterzeichnung
des Abkommens abgelehnt haben, hat nun auch Deutschland seine
Unterzeichnung zurückgezogen und will die Debatten im Europäischen
Parlament abwarten.
(3sat) hatte am 18. Januar Netzexperten um ihre
Einschätzung zum Protest gegen US-Gesetzespläne zum Kampf gegen
Raubkopierer im
Internet gebeten. Die Antwort von Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des
Deutschen Kulturrat, lässt sich auch als Antwort auf die aktuellen
Acta-Proteste lesen:
kulturzeit: Wie bewerten Sie die Protestaktionen gegen die US-Gesetzespläne?
Olaf Zimmermann: Sie zeigen einmal mehr, wie wichtig es ist, den Wert der Kreativität
hervorzuheben und zu unterstreichen. Die US-Gesetzespläne des SOPA sind,
soweit ich es beurteilen kann, überzogen. Leider führen diese Pläne
dazu, jetzt erneut einen Gegensatz zwischen dem Schutz der Rechte der
Künstler und den Nutzern aufzumachen, der so gar nicht existieren muss.
Künstler leben vom Verkauf beziehungsweise der Aufführung oder
Ausstrahlung ihrer Werke. Wer diese Werke illegal kostenlos anbietet,
rüttelt an einer wesentlichen Grundlage unserer Gesellschaft, dass ich
nämlich für ein Gut oder eine Dienstleistung bezahlen muss. Ich kann
auch nicht in ein Geschäft gehen, mir einen Gegenstand nehmen, ohne
Bezahlung nach Hause tragen und mich bei einer möglichen Anzeige
beschweren, als Nutzer behindert zu werden. Ich denke, dass noch viel
deutlicher gemacht werden muss, dass das Urheberrecht kein Recht gegen
den Nutzer, sondern ein Recht für die Urheber ist. Der Deutsche
Kulturrat hat darum am 21. Mai 2012 seinen
Aktionstag unter das Motto
"Wert der Kreativität" gestellt.
kulturzeit: Wo sehen Sie einen möglichen Schaden für das "freie und offene Internet"(Zitat: Jimmy Wales lt. AFP)?
Olaf Zimmermann: Das "freie und offene Internet" ist ein Mythos, dem auch ich manchmal
gerne nachhänge. Es ist ein Mythos, nicht zuletzt deshalb, weil in der
Internetwirtschaft Geld verdient wird und das Internet der
Realwirtschaft längst angehört. Selbstverständlich gibt es im Internet
Inseln, die nicht ökonomisch geprägt sind, doch es sind Ausnahmen. Eine
wesentliche Zukunftsaufgabe erscheint mir, dass der Zugang zum Internet
gewährleistet ist und dass Angebote, die nicht privatwirtschaftlich
sind, weiterhin ihren Platz haben. Dazu gehört für mich zum Beispiel,
dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk den Verbreitungsweg Internet
nutzen können muss und dafür die Urheber der Werke, die er im Internet
präsentiert, angemessen vergütet.
kulturzeit: Die geplanten US-Gesetze sollen
Internetpiraterie eindämmen, wie ist das anders zu bewerkstelligen? Ist
das überhaupt notwendig?
Olaf Zimmermann: Es ist dringend notwendig, Internetpiraterie einzudämmen. Letztlich
sind die Künstler, also die Urheber und Interpreten von Werken, die
Leidtragenden von Urheberrechtsverletzungen. Sie werden nicht nur
ökonomisch geschädigt, sie werden auch in ihren Persönlichkeitsrechten
verletzt. Denn die meisten Künstler wollen mit ihrem Werk identifiziert
werden und finden es keineswegs lustig, wenn andere ihre schöpferische
Tätigkeit einfach okkupieren und als ihr eigenes Werk ausgeben. Dazu
kommt der ökonomische Schaden für Urheber und für die Unternehmen der
Kulturwirtschaft. Wenn so viel von Wissensgesellschaft beziehungsweise
der digitalen Gesellschaft die Rede ist, muss auch klar sein, dass eine
Wertschöpfung, also eine Verwertung von Werken gegen Geld, fundamental
dazu gehört. Zugleich bin ich aber auch überzeugt davon, dass jeder
Nutzer ein Recht auf Privatsphäre hat. Es gilt hier, sehr sorgsam die
verschiedenen Rechtsgüter gegeneinander abzuwägen.
kulturzeit: Wie sehen Sie das Verhältnis von Urheberrecht gegenüber dem freien Zugang zu Informationen? Was hat Priorität?
Olaf Zimmermann: Zunächst einmal bedeutet freier Zugang zu Informationen keinen
Gegensatz zum Urheberrecht. Beim Urheberrecht geht es darum, dass das
Persönlichkeitsrecht des Urhebers geschützt ist. Das heißt konkret, dass
der Urheber genannt ist und damit ein direkter Bezug zu seinem Werk
hergestellt wird. Zum Zweiten können Urheber und andere Rechteinhaber,
wie zum Beispiel Verlage oder Filmproduzenten, dank des Urheberrechts
einen ökonomischen Nutzen aus der Verwertung der Werke ziehen. Das ist
weder unanständig noch unangemessen. Im Gegenteil - es entspricht
unserem kapitalistischen System. Auch Konzerne wie Google und andere
stellen ihre Dienste nicht aus reinem Altruismus zur Verfügung, sondern
verdienen damit Geld. Es ist für mich vollkommen unverständlich, warum
diesen Unternehmen das Geldverdienen zugestanden wird, es aber bei
Urhebern und der Unterhaltungsindustrie als Zumutung angesehen wird.
Freier Zugang ist auch etwas anderes als kostenloser Zugang. Das muss
deutlich hervorgehoben und unterstrichen werden. Wenn ich einen freien
Zugang zu Schokolade haben will, heißt es ja auch nicht, dass ich alle
Schokolade kostenlos erhalte.