Urheberrecht: Anti-Acta-Demonstrationen

Heute finden europaweit Demonstationen gegen das Acta (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) statt. Der Deutsche Kulturrat appelliert für eine sachliche Debatte zum Acta.
 
Beim Acta geht es um ein internationales Abkommen zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld. Es bezieht sich sowohl auf das Urheber- als auch das Patent- und Markenschutzrecht. Angestoßen wurde die Erarbeitung des Actas von den USA. Vertragspartner ist die EU. Nachdem verschiedene EU-Mitgliedstaaten die Unterzeichnung des Abkommens abgelehnt haben, hat nun auch Deutschland seine Unterzeichnung zurückgezogen und will die Debatten im Europäischen Parlament abwarten.
 
Die Sendung kulturzeit (3sat) hatte am 18. Januar Netzexperten um ihre Einschätzung zum Protest gegen US-Gesetzespläne zum Kampf gegen Raubkopierer im Internet gebeten. Die Antwort von Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrat, lässt sich auch als Antwort auf die aktuellen Acta-Proteste lesen:
 
Start Quelle 3sat
 
kulturzeit: Wie bewerten Sie die Protestaktionen gegen die US-Gesetzespläne?
 
Olaf Zimmermann: Sie zeigen einmal mehr, wie wichtig es ist, den Wert der Kreativität hervorzuheben und zu unterstreichen. Die US-Gesetzespläne des SOPA sind, soweit ich es beurteilen kann, überzogen. Leider führen diese Pläne dazu, jetzt erneut einen Gegensatz zwischen dem Schutz der Rechte der Künstler und den Nutzern aufzumachen, der so gar nicht existieren muss. Künstler leben vom Verkauf beziehungsweise der Aufführung oder Ausstrahlung ihrer Werke. Wer diese Werke illegal kostenlos anbietet, rüttelt an einer wesentlichen Grundlage unserer Gesellschaft, dass ich nämlich für ein Gut oder eine Dienstleistung bezahlen muss. Ich kann auch nicht in ein Geschäft gehen, mir einen Gegenstand nehmen, ohne Bezahlung nach Hause tragen und mich bei einer möglichen Anzeige beschweren, als Nutzer behindert zu werden. Ich denke, dass noch viel deutlicher gemacht werden muss, dass das Urheberrecht kein Recht gegen den Nutzer, sondern ein Recht für die Urheber ist. Der Deutsche Kulturrat hat darum am 21. Mai 2012 seinen Aktionstag unter das Motto "Wert der Kreativität" gestellt.
 
kulturzeit: Wo sehen Sie einen möglichen Schaden für das "freie und offene Internet"(Zitat: Jimmy Wales lt. AFP)?
 
Olaf Zimmermann: Das "freie und offene Internet" ist ein Mythos, dem auch ich manchmal gerne nachhänge. Es ist ein Mythos, nicht zuletzt deshalb, weil in der Internetwirtschaft Geld verdient wird und das Internet der Realwirtschaft längst angehört. Selbstverständlich gibt es im Internet Inseln, die nicht ökonomisch geprägt sind, doch es sind Ausnahmen. Eine wesentliche Zukunftsaufgabe erscheint mir, dass der Zugang zum Internet gewährleistet ist und dass Angebote, die nicht privatwirtschaftlich sind, weiterhin ihren Platz haben. Dazu gehört für mich zum Beispiel, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk den Verbreitungsweg Internet nutzen können muss und dafür die Urheber der Werke, die er im Internet präsentiert, angemessen vergütet.
 
kulturzeit: Die geplanten US-Gesetze sollen Internetpiraterie eindämmen, wie ist das anders zu bewerkstelligen? Ist das überhaupt notwendig?
 
Olaf Zimmermann: Es ist dringend notwendig, Internetpiraterie einzudämmen. Letztlich sind die Künstler, also die Urheber und Interpreten von Werken, die Leidtragenden von Urheberrechtsverletzungen. Sie werden nicht nur ökonomisch geschädigt, sie werden auch in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Denn die meisten Künstler wollen mit ihrem Werk identifiziert werden und finden es keineswegs lustig, wenn andere ihre schöpferische Tätigkeit einfach okkupieren und als ihr eigenes Werk ausgeben. Dazu kommt der ökonomische Schaden für Urheber und für die Unternehmen der Kulturwirtschaft. Wenn so viel von Wissensgesellschaft beziehungsweise der digitalen Gesellschaft die Rede ist, muss auch klar sein, dass eine Wertschöpfung, also eine Verwertung von Werken gegen Geld, fundamental dazu gehört. Zugleich bin ich aber auch überzeugt davon, dass jeder Nutzer ein Recht auf Privatsphäre hat. Es gilt hier, sehr sorgsam die verschiedenen Rechtsgüter gegeneinander abzuwägen. 
 
kulturzeit: Wie sehen Sie das Verhältnis von Urheberrecht gegenüber dem freien Zugang zu Informationen? Was hat Priorität?
 
Olaf Zimmermann: Zunächst einmal bedeutet freier Zugang zu Informationen keinen Gegensatz zum Urheberrecht. Beim Urheberrecht geht es darum, dass das Persönlichkeitsrecht des Urhebers geschützt ist. Das heißt konkret, dass der Urheber genannt ist und damit ein direkter Bezug zu seinem Werk hergestellt wird. Zum Zweiten können Urheber und andere Rechteinhaber, wie zum Beispiel Verlage oder Filmproduzenten, dank des Urheberrechts einen ökonomischen Nutzen aus der Verwertung der Werke ziehen. Das ist weder unanständig noch unangemessen. Im Gegenteil - es entspricht unserem kapitalistischen System. Auch Konzerne wie Google und andere stellen ihre Dienste nicht aus reinem Altruismus zur Verfügung, sondern verdienen damit Geld. Es ist für mich vollkommen unverständlich, warum diesen Unternehmen das Geldverdienen zugestanden wird, es aber bei Urhebern und der Unterhaltungsindustrie als Zumutung angesehen wird. Freier Zugang ist auch etwas anderes als kostenloser Zugang. Das muss deutlich hervorgehoben und unterstrichen werden. Wenn ich einen freien Zugang zu Schokolade haben will, heißt es ja auch nicht, dass ich alle Schokolade kostenlos erhalte.
 
Ende Quelle 3sat
 
 
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Ebenfalls zum Thema kostenlos zum Download das Buch des Deutschen Kulturrates Digitalisierung: Kunst und Kultur 2.0 (pdf-Datei).